GUTACHTEN


Schäden kompetent festgestellt!

So ein Pech...

Sie sind verzweifelt, weil Ihr Garten bereits (um)gebaut ist, aber kein bisschen so aussieht, wie er in Auftrag gegeben wurde?
Ihr Auftragnehmer versteht jedoch Ihre Unzufriedenheit nicht und es kommt zu einem Rechtsstreit? Natürlich ist dies ein Extremfall, aber es kommt schnell mal dazu, sobald es um Geld geht. Auch kleinere Unstimmigkeiten in Bezug auf die Ausführungsqualität der Arbeiten nach einem Werkvertrag treten hin und wieder auf.

Sie sind oft auf unzureichende Information und falsch eingeschätzte Erwartungen zurückzuführen. Wie auch immer das Garten-Problem zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer aussehen mag, oft ist es nur mit Hilfe einer dritten, unabhängigen Partei zu lösen. Genau dann helfe ich Ihnen als freier Sachverständiger im Garten- und Landschaftsbau in München gern!

So behandeln wir Ihren Schadensfall

  • Schadensaufnahme; Beschreibung des Schadens
  • Darstellung der Ursache, die zum Schadensfall geführt hat
  • Art und Weise der Sanierung bzw. Beseitigung des Schadens
  • Stellungnahme des Sachverständigen unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen des BGB

Ich biete Ihnen eine unabhängige Begutachtung der ausgeführten Arbeiten an und begehe mit Ihnen den Garten. Die Arbeiten werden dabei unter Berücksichtigung der ausgehandelten Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber neutral und unter Berücksichtigung von DIN-Normen und Richtlinien beurteilt.

Im weiteren Verlauf erstelle ich gerne ein schriftliches Gutachten, das im Privatbereich auch als Privatgutachten bezeichnet wird. Dieses wird schriftlich beauftragt und vertraglich vereinbart. Das bietet Ihnen die feste Sicherheit, dass alle getroffenen Vereinbarungen auch eingehalten werden. Gleichzeitig kann ich Ihnen damit weiterhelfen, wenn es an die Schmerzgrenze geht. Die Qualität des Privatgutachtens genügt für eine etwaige Gerichtsverhandlung und kann dort als „Parteiengutachten“ verwendet werden.

Meine Leistungen als Gutachter

  • Sachkundige Feststellung der Tatsachen mit Ortstermin

  • Fachliche Begutachtung des Sachverhalts (Literaturrecherche und Belege inbegriffen)

  • Qualitativ hochwertiges Privatgutachten

  • Auch als Parteiengutachten verwendbar

Sollten Sie vor Gericht gehen müssen, ist die Erstellung eines Gutachtens dringend anzuraten. Nur über eine unabhängige Partei kann die mangelhafte Leistung dokumentiert werden. Sie dient vor Gericht sozusagen als Gesprächsgrundlage, denn ohne Gutachten haben Sie kaum Beweise. Allerdings muss das Gericht ein Privatgutachten zu Anfang akzeptieren. Sollte es vom gegnerischen Anwalt nicht akzeptiert werden, ist es notwendig, ein weiteres Gutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter anzufordern. Meiner Erfahrung nach wird das Privatgutachten aber in vielen Fällen anerkannt und dient dem Richter als wichtige Information.

Die Kosten über ein Gutachten werden individuell vereinbart. Fragen Sie einfach nach, denn als freier Sachverständiger im Garten- und Landschaftsbau im Raum München berate ich Sie immer gerne!

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Gutachten?

Rainer Neuhauser
Am Mühlbach 36 a
85748 Garching bei München

Tel.: + 49 89 / 21 89 35 40
Fax: + 49 89 / 3 26 18 00
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